Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Skiservice Klostertal GmbH

 

  • 1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Skiservice Klostertal GmbH (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) abgeschlossen werden.

 

  • 2. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Reservierung der Skiausrüstung durch den Mieter, die schriftliche Bestätigung durch den Vermieter und die Unterschrift am Mietbeleg vor Ort zustande.

 

  • 3. Mietdauer

Die Mietdauer wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer bedarf der Zustimmung des Vermieters. Die Rückgabe der Skiausrüstung muss spätestens am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer bis 17.00 Uhr erfolgen. Bei frühzeitiger Rückgabe aus welchen gründen auch immer, erfolgt keine Vergütung der bezahlten Verleihgebühr. Sollte die Ausrüstung, aus welchen Gründen auch immer, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück gegeben werden, erfolgt nach längstens 7 Tagen eine Anzeige wegen Diebstahls gegen den Mieter.

 

  • 4. Mietpreis und Zahlung

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste des Vermieters und ist im Voraus zu bezahlen. Rabatte und Sonderpreise sind nur gültig, wenn sie im Mietvertrag schriftlich festgehalten sind. Das Material ist nicht versichert. Eine Zusatzvereinbarung siehe Punkt 7. ist möglich.

 

  • 5. Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution verlangen, die bei Rückgabe der Skiausrüstung und nach Abzug etwaiger Schadensersatzforderungen zurückerstattet wird. Arten der Kaution sind Barzahlungen, Kartenzahlungen oder gültige Lichtbildausweise.

 

  • 6. Nutzung der Skiausrüstung

Der Mieter verpflichtet sich, die Skiausrüstung sorgfältig und sachgemäß zu behandeln. Die Skiausrüstung darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter benutzt werden.

 

  • 7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer an der Skiausrüstung entstehen. Bei Verlust oder Diebstahl der Skiausrüstung haftet der Mieter in vollem Umfang des Marktwerts der Leihausrüstung.

Mittels schriftlicher Zusatzvereinbarung und der Bezahlung eines Zuschlages von 10% der Mietsumme, übernimmt das Bruch- und Diebstahlrisiko zu 75% der Vermieter. Im Falle von Verlust des Verleihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden werden den Mieter, bei schriftlicher Zusatzvereinbarung, 25% des Marktwerts des Verleihobjekts in Rechnung gestellt.

Im Falle von mutwilliger Zerstörung, auch mit Zusatzvereinbarung, wird dem Mieter die Reparatur bzw. der entstandenen Schaden bei Totalschaden, in Rechnung gestellt.

Bei Verlust durch Diebstahl muss der Kunde jedenfalls Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten.

 

  • 8. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

  • 9. Rückgabe der Skiausrüstung

Die Skiausrüstung ist zum vereinbarten Zeitpunkt und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Mietgebühren zu berechnen.

 

  • 10. Rücktritt, Materialtausch und Rückerstattung

Rücktritte durch vorzeitige Materialrückgabe sind möglich. Diese haben keine Rückerstattung zur Folge.

Der Umtausch des Verleihobjekts während der Vertragsdauer gegen gleichwertige lagernde Verleihobjekte ist einmalig ab einer Leihdauer von 3 Tagen im Verleihpreis inkludiert. In allen anderen Fällen ist der Umtausch gegen eine Gebühr mit lagerndem Material möglich.

Rückerstattungen sind nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests vor Ort im Geschäftslokal möglich. Wurde bereits ein Teil der gebuchten Leistung in Anspruch genommen, erfolgt eine Rü︎ckerstattung des Entgelts fü︎r die nicht in Anspruch genommene Leistung in Hö︎he der Differenz zwischen dem tats︎ächlich bezahlten Entgelt und jenem Entgelt, welches f︎ür die tats︎ächlich in Anspruch genommene Leistung zu bezahlen gewesen wäre, wenn die Leistung von vornherein lediglich fü︎r den Zeitraum der tatsä︎chlichen Inanspruchnahme gebucht worden währe.

Wurde die Leistung an einem Tag zumindest teilweise in Anspruch genommen wird dieser Tag zur G︎änze verrechnet.

Im Fall einer berechtigten Stornierung erfolgt die R︎ückerstattung binnen 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Stornierung. Eine Gebühr von € 10,- für Spesen u. Bearbeitung wird jedenfalls vom Rückerstattungsbetrag abgezogen, egal aus welchem Grund diese erfolgt.

Eine Rücktrittsversicherung wird jedenfalls empfohlen.

Wenn die Leistung aus nicht von der Skiservice Klostertal GmbH zu vertretenden Gründen unmöglich oder unzulässig ist oder (einzelne oder alle) Anlagen gesperrt werden oder überfüllt sind schuldet die Skiservice Klostertal GmbH keine Erstattung. Zu solchen Gründen zählen unter anderem und beispielsweise neben witterungsbedingten Einflüssen (zB starker Wind, zu wenig oder zu viel Schnee, usw.) und Lawinengefahr auch Stillstandzeiten wegen Wartungsarbeiten oder technischer Störungen, höherer Gewalt, behördlich vorgeschriebener Stillsetzungen oder Sperren oder auch Stillstandzeiten und Sperren, die zwar nicht behördlich vorgeschrieben sind, aber aus wichtigen Gründen unerlässlich sind, insbesondere um die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit aller in Betracht kommenden Personen zu schützen. Eine (auch nur teilweise) Refundierung oder Rückvergütung des für einen Coupon bezahlten Entgelts aus solchen Gründen ist ausgeschlossen.

 

  • 11. Skibindung

Für die Montage, die Reparatur und / oder Einstellung einer Skibindung gelten die AGB Sinngemäß. Mit ihrer Unterschrift erklären sie sich mit einer Bindungseinstellung laut geltender Normen für einverstanden. Sie bestätigen die Korrektheit ihrer Angaben zu ihrer Konstitution und akzeptieren die AGB. Weiters bestätigen sie die Sichtprüfung des Einstellwerts vorgenommen zu haben.

  • 12. Datenschutz

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Mails an Kunden zu Informationszwecken werden auf ein Minimum beschränkt.

 

  • 13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

 

  • 14. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Die Amtssprache ist Deutsch.